✓ PERSONENSCHUTZ ✓ BEWACHUNG (bewaffnet)
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Privatdetektiv Holek

Das Detektivbüro Holek in Wien ist eine private Ermittlungsagentur, die sich unter anderem um die Lösung von rechtlichen, wirtschaftlichen oder finanziellen Problemen kümmert. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen:

LEISTUNGEN
Berufsdetektiv staatlich geprüft

Vertraulich und diskret ermittelt

Ihr Privatdetektiv für Bewachung und PErsonenschutz in 1080 Wien


Unsere Hauptaufgaben sind Bewachung und Personenschutz (bewaffnet), das Aufspüren verlorener oder vermisster Personen, Observieren, Beweise sammeln und Sie sowie Ihr Eigentum zu schützen. Das Detektivbüro Holek ist ein echter Familienbetrieb, unterstützt durch den tatkräftigen Einsatz weiterer Teammitglieder, die ebenso ein Teil unserer Familie sind.

Detektive sind Experten in der Beschaffung und Auswertung von Informationen, die bei der Aufklärung von Verbrechen, Betrug oder anderen ungesetzlichen Handlungen helfen. Dabei handeln wir gesetzeskonform, allerdings muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, zum Beispiel wenn Ihr Partner untreu ist oder Ihr Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse weitergibt.

Leistungen im Überblick

Verlassen Sie sich auf unsere Professionalität!

Wie auch ein Arzt, Rechtsanwalt oder Priester ist auch ein Sicherheitsexperte zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dabei können Sie sich auf unsere Diskretion, Professionalität und Effizienz verlassen. Wir können bei einer Vielzahl von Problemen helfen, wie beispielsweise:

Durch unsere langjährige Erfahrung in unserem Beruf können wir Ihnen ein umfassendes Leistungsangebot anbieten.


Dabei spielt auch die persönliche Betreuung unserer Klienten eine große Rolle: Sie können uns rund um die Uhr erreichen, wir haben für all Ihre Fragen ein offenes Ohr und im Notfall sind wir auch kurzfristig einsatzbereit.


Wir arbeiten mit modernsten Technologien und professioneller Ausrüstung, um möglichst genaue Ergebnisse zu liefern. Eine umfassende Schulung unserer Mitarbeiter ermöglicht eine diskrete und vertrauliche Arbeit, damit sichergestellt ist, dass unsere Klienten nicht in Gefahr geraten.

  • Kann ich die Detektivkosten zurückfordern?

    In vielen Fällen, nicht nur bei Ladendiebstählen, was ja allgemein bekannt ist, sondern auch in vielen anderen Fällen, wie z. B. Eheangelegenheiten, können die Detektivkosten vom Schädiger zurückgefordert werden. Eine ins Haus geflatterte Detektivrechnung hat auch schon so manche außereheliche Beziehung rasch beendet.

  • Ist der Einsatz eines Privatdetektivs überhaupt gesetzlich erlaubt?

    Selbstverständlich! Sie müssen allerdings ein berechtigtes Interesse an der Angelegenheit haben. Zum Beispiel: Ihr Partner ist untreu, Ihr Mitarbeiter gibt Betriebsgeheimnisse weiter usw. Reine Neugierde ist kein Grund, einen Detektiv zu beauftragen.

  • Wann soll ich einen Privatdetektiv beauftragen?

    Immer dann, wenn Ihnen durch eine Person ein Schaden zugefügt wird, Sie selbst die Schädigung allerdings nicht beweisen können.


    Ein Beispiel: Sie zahlen Ihrer geschiedenen Ehefrau schon seit Jahren Unterhalt. Diese Zahlungsverpflichtung besteht allerdings nur, solange Ihre Ex nicht wieder verheiratet ist oder in einer Lebensgemeinschaft lebt. Nun ist Ihnen zu Ohren gekommen, Ihre Exfrau hat einen Lebensgefährten. Es liegt nun an Ihnen, weiter Ihrer Ex Unterhalt zu zahlen, oder einen Detektiv mit der Beschaffung von Beweisen für eine Lebensgemeinschaft zu beauftragen. Die Fragestellung muß lauten: Was kostet es? Was bringt es?


    Ein weiteres Beispiel: Sie haben ein Restaurant und stellen fest, dass Ihr langjähriger Kellner in die eigene Tasche kassiert. Lassen Sie ihn weiter gewähren, wird er Ihnen weiterhin Schaden zufügen. Kündigen Sie ihn, erhält er eine hohe Abfertigung. Beweist ein Detektiv, dass der Kellner sie betrügt, können Sie ihn entlassen und er geht seiner Abfertigungsansprüche verlustig. Die Fragestellung lautet hier genauso: Was kostet es mich? Was bringt es?

  • Was kostet es mich, wenn ich Sie beauftrage?

    Unsere Preise finden Sie unter dem Menüpunkt Preise. In Fällen, in welchen Sie die Detektivkosten als Schadenersatz oder Vorprozessuale Kosten regressieren können, kostet Sie die Beauftragung eines Detektivs im Endeffekt nichts.

  • Wie lange dauert die Ausführung eines Auftrages?

    Die Dauer der Ausführung eines Auftrages hängt ganz vom Verhalten der zu beobachtenden Person ab. Wir haben Eheangelgenheiten schon an einem Nachmittag erledigt, aber, wenn Treffen nur selten und unregelmäßig stattgefunden haben, auch weit länger gebraucht.

  • Kann es sein, dass mein Partner oder mein Chef mein Handy abhört?

    Bis vor einiger Zeit hätte ich hier noch gesagt, das ist absolut unmöglich. Aufgrund des technischen Fortschrittes habe ich meine Meinung revidiert: Ja, es ist möglich, dass Ihr Handy abgehört wird. Bestimmte Handymodelle eignen sich dafür.

  • Können Sie auch Schlösser öffnen?

    Nein, das können wir nicht und tun es auch nicht. Wir bedienen uns zu solchen Zwecken eines Schlüsseldienstes. Der öffnet allerdings auch nur Türen zu Wohnungen für Sie, zu welchen Sie auch eine Zutrittsberechtigung besitzen.

  • Wird meine Angelegenheit auch vertraulich behandelt?

    Detektive sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ein Detektiv unterliegt dahingehend den gleichen Bestimmungen wie ein Arzt, Rechtsanwalt oder Priester.

Benötigen Sie einen Detektiv in Wien und Umgebung? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf!

Jeder Fall ist so individuell wie das Angebot, das wir Ihnen gerne für Ihre persönlichen Ansprüche präsentieren. Rufen Sie uns jederzeit an, um mehr über den Ablauf und die nächsten Schritte zu erfahren.

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